AGB oder Forenregeln

  • Hat eigentlich schon jemand die Forenregeln (oder auch AGB) gelesen? Das steht in Abschnitt 4:

    4. Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

    Das ist m.E. ziemlich starker Tobak - jeder Nutzer haftet mit seinem Privatvermögen für „mögliche Rechtsverletzungen“! Was darf man sich darunter vorstellen? Ich mag es mir garnicht ausmalen…

    Es wundert mich, daß sich unter solchen Bedingungen Nutzer finden, die anderen uneigennützig und ehrenamtlich Ratschläge geben! Sollte man über diesen Abschnitt der AGB nicht nochmals nachdenken?

    „Habt Geduld. Alle Dinge sind schwierig, bevor sie einfach werden!“ (aus Frankreich)

    „Nothing in life is to be feared, it is only to be understood.“ (Marie Curie, 1867-1934)

    „Es reicht nicht“, rief Schiller, „Gedankenfreiheit zu fordern, man muß auch denken können, sonst fordert man Gedankenlosigkeitsfreiheit und die ist die Freiheit zur Dummheit, welche wiederum die schlimmste Unfreiheit überhaupt ist!“
    (Aus „Besuch aus Weimar“ von Gert Heidenreich, Schriftsteller, *1944 in Eberswalde)

  • Danke für den Link Harrygrey! Liest man den Bericht aufmerksam durch, spürt man den Kontext „rechtswidriger Inhalt gleich radikale, volksverhetzende These“. Und da wäre wohl jeder der Meinung, daß solche Inhalte schxxx sind und der jeweilige Forenbetreiber sorgsam aufpassen muß, daß er/sie nicht zur Verbreitung solcher Parolen beiträgt.

    Aber den allermeisten Nutzern dieses Forums geht es ja um anderes:

    * Sind Verstöße gegen Vorschriften und Verordnungen ebenfalls Rechtsverletzungen im Sinne des Abschnitt 4 der Forenregeln?

    * Trifft den Urheber solcher Artikel die volle Härte dieser Bestimmung der AGB?

    Ein Beispiel (ganz aus der Luft gegriffen 8) ) : Ein langjähriges Forenmitglied rät in einem Beitrag, Meßleitungen zur Spannungsmessung abzusichern. Ein unerfahrener Hobbybastler greift diesen Rat auf und rüstet seinen zweipoligen Duspol mit einer Feinsicherung aus. In den rauen Verhältnissen des Werkzeugkoffers zerbricht die Feinsicherung unbemerkt. Der Hobbybastler möchte die Spannungsfreiheit eines Anlagenteils feststellen, vergewissert sich jedoch nicht über die Funktionsfähigkeit seines Prüfmittels. Urplötzlich ist er nicht mehr unter den Lebenden, seine Witwe verklagt den Forenbetreiber…

    Greift jetzt Abschnitt 4?

    „Habt Geduld. Alle Dinge sind schwierig, bevor sie einfach werden!“ (aus Frankreich)

    „Nothing in life is to be feared, it is only to be understood.“ (Marie Curie, 1867-1934)

    „Es reicht nicht“, rief Schiller, „Gedankenfreiheit zu fordern, man muß auch denken können, sonst fordert man Gedankenlosigkeitsfreiheit und die ist die Freiheit zur Dummheit, welche wiederum die schlimmste Unfreiheit überhaupt ist!“
    (Aus „Besuch aus Weimar“ von Gert Heidenreich, Schriftsteller, *1944 in Eberswalde)

    • Offizieller Beitrag

    ...Meßleitungen zur Spannungsmessung abzusichern. Ein unerfahrener Hobbybastler greift diesen Rat auf und rüstet seinen zweipoligen Duspol mit einer Feinsicherung aus. In den rauen Verhältnissen des Werkzeugkoffers zerbricht die Feinsicherung unbemerkt. Der Hobbybastler möchte die Spannungsfreiheit eines Anlagenteils feststellen, vergewissert sich jedoch nicht über die Funktionsfähigkeit seines Prüfmittels.

    :huh: Das sind ja gleich mehrere grob fahrlässige Handlungen des Bastlers selbst!

    1. Nachrüstung einer Feinsicherung in einem zweipoligem Duspol (Prüfmittel!)

    2. Spannungsfreiheit eines Anlagenteils messen

    3. keine Funktionsprüfung der Prüfmittel

    In elektrotechnischen Anlagen der Niederspannung haben Laien/Hobbybastler nicht zu arbeiten!!! Beantwortet schon 3 Punkte auf einmal!

    1. Eingriff/Manipulation in ein Prüfwerkzeug!

    2. grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten!

    3. von der Funktionsfähigkeit eines Prüfmittels hat man sich grundsätzlich vor den Arbeiten zu überzeugen!

    Ich sehe keine direkte Handlungsanweisung zum konkreten Umbau eines Prüf-Messgerätes! Hier geht es vielmehr um ein elektronisches Bauteil mit Spannungsanzeige.

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