Shelly 3EM 120A - vom Finanzamt akzeptiert?

  • Hallo in die Runde,

    ich lasse mir nächst Woche in den Sicherungskasten einen Shelly 3EM - 120A einbauen, damit ich den Verbrauch meiner Wohnung monitoren kann, da ich plane mir ein Balkonkraftwerk zu installieren und ich wissen möchte, wann ich in das Hausnetz einspeisen möchte und wann lieber in den Akku.

    Dabei ist mir die Idee gekommen, ob ich auch gleich einen Shelle 3EM für mein Arbeitszimmer setzten lasse, da ich die Kosten für das Arbeitszimmer vom Finanzamt erstattet bekomme. Aktuell wird der Stromverbrauch für das Arbeitszimmer berechnet über die Quadratmeterzahl des Raumes (Anteil der Wohnung). Ich könnte mir gut vorstellen, dass es günstig wäre, den genauen Verbrauch abzusetzen, aber hierfür benötige ich einen Zähler für das Arbeitszimmer. Natürlich könnte ich dafür einen Shelley 3M nehmen, und da bestimmt nur eine Phase für mein Arbeitszimmer zuständig ist, könnte ich "zum Spaß" noch zwei weitere Zimmer monitoren.

    Jetzt habe ich gesehen, dass es Zähler für die den Schaltkasten gibt, die "MID" erfüllen. MID = Measuring Instruments Directive ist ein EU Standard, der die technischen Anforderungen, Eichgültigkeit etc. regelt.


    Fragen:

    • Erfüllt ein Shelle 3M - 120A die MID Regelung?
    • Wird ein "Shelly" 3M vom Finanzamt für die Abrechnung von geneuen Stromkosten akzeptiert?
    • Da ein 3M 3 Phasen monitoren kann, wäre die Frage, ob es auch noch einen kleineren Shelly gibt für 1 Phase...und ob das überhaupt Sinn macht.

    Viele Grüße

    Doktor

  • Hmm ..

    Wie das Finanzamt reagiert weis ich nicht. Wenn es aber darum geht den genauen Stromverbrauch zu ermitteln könntest Du auf den Zähler selbst zugreifen - der ist geeicht und genau. Für die neuen (smart) Zähler gibt es einen Lesekopf um die Daten abzugreifen. Den Verbrauch kann man z.B. mit Home Assistant dokumentieren.

    Das ist auch günstiger als der Einbau einer Messeinrichtung. Wäre das vielleicht eine Lösung für Dein Problem?

    Vielleicht solltest Du auch einmal beim Finanzamt nachfragen was die so meinen. Schließlich müssen die Deine Lösung und die Daten ja auch akzeptieren.

  • Ich wohne hier in einem Mietshaus, daher ist ein habe ich nicht ohne weiteres Zugriff auf den Wohnungszähler...bzw. kann nicht daran sehen, wie viel ein einzelnes Zimmer verbraucht.

    Interessant ist auch die Frage: Lohnen sich die Anschaffungskosten für so einen Zähler überhaupt im Vergleich zu dem "was bekomme ich dadurch vom Finanzamt dadurch mehr".

    Ich bin ja bestimmt nicht der einzige mit einem Arbeitszimmer...daher würde mich auch interessieren wie es die anderen so handhaben.

  • Gute Idee, aber wie soll er denn den übrigen Verbrausch im Haus "ausklammern"?

    Tja und ob sein FA die Messeinrichtung akzeptiert, kann man sicher mit einem Anruf oder einer Email per Anfrage sicher herausbekommen. Oder den Steueberater fragen.

    Die aktuell 6€/Tag und max 210 Arbeitstagen (1260€/a) reichen nicht zum ansetzen der Werbungskosten?

    Selbst wenn der genaue Verbrauch ermittelt wurde, fehlt noch die Kaffemaschine und der Toaster in der Küche, der Router und die Warmwasserheizung, es können also nicht alle Kosten so ermittelt werden.

    Natürlich kann man mal alle Bürotechnik an einem Verbrauchsmesser anschliessen und den Einzelverbrauch überschläglich zu ermitteln, aber da sind die 6€ doch schon gut, damit kann ich bei 37Cent/kWh 16,2 kWh verbrauchen, das sollte ausreichen.

  • Ich wohne hier in einem Mietshaus, daher ist ein habe ich nicht ohne weiteres Zugriff auf den Wohnungszähler...bzw. kann nicht daran sehen, wie viel ein einzelnes Zimmer verbraucht.

    Ok, dann wird das nichts. Das Arbeitszimmer müsste ja dann sowieso alleine an einer Phase hängen. Da wäre nur ein Zwischenzähler machbar, aber ob der Aufwand etwas einbringt.

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