Taster auf der Rückseite

  • Moin Gemeinde,

    da einer meiner beiden PM's den Geist aufgegeben hat (offline, schaltet nicht mehr, keine Hardreset möglich, rote LED leuchtet sofort permanent), bin ich über den kleinen Mikrotaster auf der Rückseite "gestolpert". In der Doku und hier finde ich über diesen keinerlei Info.

    Kann mir jemand sagen wofür der ist?

    BTW: ist für den Reset zwingend eine Last am PM erforderlich? Wenn ich 5 mal innerhalb einer 1 Minute schalte/taste passiert rein gar nichts.

    Der Support wollte allen Ernstes ein Video von mir haben, wie ich den Shelly resette. Ich bin nicht Hollywood.

    Die nächsten kaufe ich definitv nicht mehr direkt!

    MfG

    Charles

    Greetings from the North

    (3xShelly1, 2xShelly1-PM, 2xShelly2.5, 1xShelly-Flood, 1xShelly Gas, 5xShelly-Plug-S, 2xShelly-HT)

    Einmal editiert, zuletzt von Charles63 (13. September 2020 um 16:50)

    • Offizieller Beitrag

    Auf der Rückseite ist der Resetbutton. 10 Sekunden gedrückt halten, und der 1Pm sollte sich resetten.

    Die andere Möglichkeit ist über den angeschlossenen Schalter zu resetten.

    Stromlos machen (Sicherung raus)

    Wieder Spannung zuschalten (Sicherung rein)

    Dann innerhalb der ersten Minute 5x schalten/tasten.

    Dabei hört man das Relais rattern.

    LG Michael

    Einsteigertipps / Tips for beginners

    Meine Shellys:

    In Betrieb:

    Zur Zeit über 150 Shellys, in der Regel alle Cloudverbunden

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    Fast 5 Jahre kein übergeordnete System. Nur mit App und WebUI mit Cloudverbindung. Sprachsteuerung mit Alexa:)

    Seit Anfang 2024 ist HomeAssistant mit am Start. Was Shelly Cloud nicht kann, bzw. Lokal gesteuert werden soll, übernimmt da übergeordnete System.

  • Das mit dem Video ist auch Quatsch und innerhalb der ersten 6Monate ist die damit geforderte Beweispflicht eh nicht notwendig. Die liegt dann beim Händler und der reicht das weiter an seinen Händler oder eben dem Hersteller.

    Zitat

    In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Ware: Es wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Käufer braucht dann nicht den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war. Das sagen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Gegenstand bereits beim Kauf bzw. bei der Übergabe mangelhaft war. Er muss also nachweisen, dass ein Sachmangel deshalb aufgetreten ist, weil der Käufer etwas gemacht oder nicht gemacht hat.

    Also für mich wäre der Fall klar.

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