Hallo Devil,
aus meiner beruflichen Erfahrung vor meiner Rente kenne ich nur die Eich- Berechnung der damaligen Klassen 2, 1 und 0,5 heute A, B und C. Nach Eichordnung sollte da Einphasig eine Abweichung zum Messstrom bei Leistungszählern bei 2 kleiner 4% bei 1 2,5% und 0,5 bei 1% liegen bei einem cos. Phi von 1. Ist das heute so gestiegen? (Bei Strom- und Spannungsmessgeräte waren Differenzen zulässig bei Klasse 2 von 2% bei 1 von 1% und 0,5 von 0,5 %)
Hat sich in den letzten 10 Jahren wohl einiges getan.
Rechtlich waren schon früher Abweichungen von bis zu 15% gegenüber Eichzählern Klasse 0,5 im Normalbetrieb nicht beanstandbar.
Herzlichen Dank für deinen Kommentar. Früher konnte man bei den Zählern die Grund-Messpannung und deren Abweichung noch einstellen. Ich nehme an in unserer Wegwerfgesellschaft heute wohl eher nicht. Ich werde mal abwarten ob die Differenz linear bleibt, dann kann ich die ja raus rechnen.
Liebe Grüße aus Köln