Also laut kriminalistischen Studien und Täterbefragungen halten sichtbar verbaute(!) Alarmanlagen durchaus einen grossen Teil der Täter von Einbruchsversuchen ab, da diese häufig einfach auf schnellen Gewinn ohne viel Risiko aus sind. Täter-Aussagen waren glaub ich in die Richtung "dann geh ich lieber zum Nachbarn".
Wenn einer trotzdem einsteigt, hat erstens mal die mechanische Sicherung versagt (daher auch mein Hinweis auf die Probleme mit RC2-Beschlägen) und zweitens kann man dann natürlich trotzdem entsprechende Gegenmassnahmen auslösen, welche ihm den Aufenthalt möglichst unangenehm machen, z.B. durch laute Innensirenen, eine Raum-Vernebelungsanlage oder auch (das gibts tatsächlich) eine Reizgas-Anlage. Auch wird für richtige Alarmanlagen mit Aufschaltung üblicherweise ein Interventionskonzept erstellt, welches genau vorgibt, was im Alarmierungsfall genau passieren soll. Wenn dann innerhalb von 10 Minuten der bewaffnete Wachschutz oder gleich die Polizei vor Ort ist und die hohen Werte bzw. die "beliebte Beute" im Haus noch zusätzlich gesichert (z.B. Tresor, Waffenschrank, usw.) sind, gibts für die Täter halt nicht wirklich was zu holen.
Bei vielen SmartHome-Anlagen-mit-Alarmierungsfunktion (ich nenne sie bewusst nicht Alarmanlagen) scheitert der Vergleich mit richtigen Alarmanlagen halt schon an technischen Dingen wie Sabotage-Schutz, Schutz der Meldewege gegen Jamming, Redundante Auslegung von Meldewegen, Ausfallsicherheit gegen Ausfall von Meldewegen und gegen Stromausfall, Schutz von Schalteinrichtungen vor Manipulation (z.B. Aufbrechen und Kurzschliessen eines aussenliegenden Keypads oder Badge-Lesers zur Unscharfschaltung der Anlage – wird bei richtigen Alarmanlagen dadurch verhindert, dass aussenliegende Schalteinrichtungen "dumm" sind und nur Inputs weiterleiten aber selbst keine Schaltmöglichkeiten/-drähte haben), usw.
Im Übrigen gehört zu einer richtigen Alarmanlage wie gesagt ein Interventionskonzept, d.h. man überlegt sich im voraus im Detail, was für (Melde-)Szenarien eintreffen können und legt im voraus fest, wie auf jedes Szenario reagiert wird. Ich glaube, diesen Teil vergessen leider viele Leute, wenn sie irgendwelche SmartHome-mit-Alarmierungsfunktion-Geschichten fälschlicherweise als richtige Alarmanlage betrachten. Was, wenn die SmartHome-App nach einem (Auto-)Update auf dem Phone einen erneuten Login braucht und sonst nicht alarmiert? Wie Ausfallsicher sind die Push-Server? Habe ich immer und überall Handyempfang? Was mache ich, wenn ich in Hawaii im Urlaub bin und um 3 Uhr morgens meine SmartHome-App einen Alarm meldet? Wache ich dann überhaupt auf? Habe ich die Direktnummern zu den für das Objekt örtlich zuständigen Notrufzentralen gespeichert? Hat mein Handy-Vertrag überhaupt ein Roaming-Kontingent? Wer reagiert denn eigentlich, wenn ich auf dem Langstreckenflug nach Hawaii gar keinen Handyempfang habe und in der Zeit eingebrochen wird?, usw.
Juristisch "gefährlich" wird die falsche Bezeichnung von SmartHomes-mit-Alarmierungsfunktion als "Alarmanlagen" bzw. die Vermischung der Begriffe übrigens auch deshalb, weil ein Otto Normalverbraucher auf einem Versicherungsantrag dazu verleitet wird "Alarmanlage: Ja" anzugeben (weil er ja ein SmartHome mit Alarmierungsfunktion hat). Im Schadenfall verweigert dann die Versicherung einfach die Leistung, da es halt einfach keine normgerechte Alarmanlage ist.
Natürlich spricht nichts dagegen, irgendwelche SmartHome-Funktionen als Zusatz-Schutz/-Erkennungsmöglichkeit zu nutzen. Nur kann und sollte man sich halt nicht in der gleichen Form darauf verlassen, wie man es bei einer richtigen Alarmanlage könnte.
Inwiefern ist eine "klassiche Alarmanlage" denn beschränkt in ihren Möglichkeiten? Welche Möglichkeiten fehlen deiner Ansicht nach? So eine Anlage dient ja primär bzw. allein der Gefahrenmeldung und nicht irgendwelchen anderen (z.B. SmartHome-)Zwecken. Und inwiefern täuscht sie deiner Ansicht nach ein Sicherheitsgefühl vor?
Im Übrigen gibt es auch für Alarmanlagen zertifizierte Schnittstellen zu Drittsystemen, diese werden aber üblicherweise strikt auf Einweg-Kommunikation ausgelegt (Drittsystem wie z.B. SmartHome bekommt Sensor-Meldungen mit, kann aber selber keinerlei Einfluss auf oder eine Unscharfschaltung der Alarmanlage vornehmen) und sind für höhere Sicherheitsgraden (der Alarmanlagen-Installation) trotzdem – zur Vermeidung von irgendwelchen Restrisiken – nicht zugelassen.