Ist ein LED Blinken zu erkennen?
Beiträge von edwinrm
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Ist das Shelly in den Einstellungen mit einem eigenen Passwort Zugang aktiviert worden und der Eintrag fehlt noch in der Homebridge Einstellungen?
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Mit der Weboberfläche ist welche IP gemeint?
192.168.33.1 ?
Sind die Zugangsdaten des WLANs in der Shelly eingetragen worden?
Wenn ja, taucht der Shelly danach in der Fritzbox in der Liste der angemeldeten Geräte auf?
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Und das Webinterface, naja. Da Mußt Du jede IP im Kopf haben.
Ein Favorit oder Lesezeichen im Browser anlegen.
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Oder der Lüfter bekommt einen eigenen Stromkreis und einen Shelly plus einen H&T, der ab einer bestimmten Luftfeuchtigkeit den Shelly/Lüfter einschaltet und beim erreichen der gewünschten Luftfeuchtigkeit wieder ausschaltet.
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Ob man das entspannt sehen kann....oder die Belege abheftet.
Ehrlich, es ist etwas inkonsequent, wenn zum einen die Abstandsfrage als Argument genommen wird, dass der Einbau in einer bestimmten Form nicht erfolgen darf, aber nichts dagegen geschrieben wird, dass hier auch Laien Installationen, wissentlich von ausgebildeten Elektrikern „beraten“, durchführen.
Wie ich schon schrieb, ich finde die Sicherheit sehr wichtig! Und das über Sicherheitsfragen informiert werden muss, keine Frage!
Dass das Ganze auf ein privatrechtliches Normungswerk beruht, habe ich verstanden. Aber eigentlich dürfte als Schlussfolgerung hier noch über Installationen in den Netzwerken der Router und Einrichtungen der Software diskutiert werden.
Die Schritte davor sind streng genommen ...
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Es geht hierbei um Physik, der Strom hat feste Eigenschaften,
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Muss echt alles als Gesetz geschrieben stehen?
Die Physik ist mir bekannt.
In meinen Augen muss nicht alles in einen Gesetz stehen. Werte, die ich in meiner Ausbildung gelernt hatte, halte ich heute noch hoch. In meinen Augen auch etwas, was das Handwerk mal ausgemacht hatte.
Aber heutzutage ist das leider nicht mehr so!
Und manchen Menschen wird die Tragweite einer Regel, Vorgabe, Normung, Gesetz oder usw. dadurch erst bewusst, wenn die Herleitung, Basis oder Grundlage verstanden wurde.
Weil ansonsten ist das anfechtbar.
Und mit so etwas schlage ich mich leider oft genug auf der Arbeit herum. Eine kleines bißchen Spaß, kurz mal was schrauben, und dann kommen die Vorgaben, Vorschriften oder Normen.
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Das deine Meinung richtig ist? Damit kann ich leider nicht dienen.
Ich habe gerne unrecht, weil dann lerne ich dazu!
Wenn man aber so etwas behauptet:
ZitatEs gibt hier eine gewisse Pflicht auf Normen und Vorschriften hinzuweisen, und nicht Andere in Gefahr zu bringen.
Sollte man halt auch belegen können, woher die Aussage kommt! Weil sonst ist das nur eine Behauptung und hat keinen Wert!
In meinem Beruf muss ich das wissen!
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Eine Idee, warum das so i.d.R. ist, kommt in diesem Wikipedia Text ein wenig heraus.
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Dass die Sicherheit ein hohes Gut ist, keine Frage.
Dass es Mindestvorgaben geben soll, damit Sicherheit installiert werden kann, keine Frage.
Was mich an der Diskussion stört, ist, dass der Eindruck erweckt, dass die Vorgaben des VDE ein Gesetz sei.
Wie man in einen weiter oben genannten Link sehen konnte, scheint dem nicht so zu sein.
Shelly hat eine CE Kennzeichnung. Vorgaben dessen erfüllt. Einsatzzwecke dessen erfüllt?
Wer fragt nach einem Unfall, ob welche Vorgaben und Normierungen eingehalten wurden? Im Prinzip Haftungsfrage.
Der Gesetzgeber? Ist mir nicht bekannt bis jetzt.
Die Justiz? Wonach?
Ein Unternehmen, welches die Haftung übernehmen soll - eine Versicherung zum Beispiel? I.d.R. wollen sie die Haftungsfrage klären - zu ihren Gunsten unterstelle ich mal.
Aber wo steht, dass das Haftungsunternehmen welche Normung nimmt?
Als Beispiel: Ich habe ein Ausbildung als EAE.
Mein Arbeitgeber ist aber seit 30 Jahren ein EASA unterworfenes Unternehmen. Wenn ich mir die Geräte ansehe und mich an meine Ausbildung zurück erinnere - Frage des Querschnitts zur Stromstärke, Material der Isolierung, Abstände, usw. - die Geräte würden in meinen Augen kaum eine VDE Bestimmung erfüllen. Aber die EASA.
Und die ist ein Behörde. Also durch ein Gestz, welches eine Verordnung wurde, dessen man umsetzen soll.
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oder "WPA2 + WPA3" zu verwenden
Viele Alt-Geräte können mit dieser Kombination nichts anfangen.
Als 7.20 bei AVM als Beta lief, kam das hervor.
Neue Einstellung angeboten, eingestellt, Alt-Geräte wollten sich nicht mehr ins WLAN melden.
Zurück auf WPA2 und Anmeldung war wieder möglich.
Solange die Ausstattungsvariante nicht Abwärtskompatibel ist...
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Eine Szene erstellen, die genau die ungewünschte Zeit enthält. Einmal ablaufen lassen. Löschen. Vielleicht ist dann der Speicher geleert.
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Foto seiner Wahl aussuchen.
Im Browser my.shelly.cloud oder die App öffnen.
Rechts oben die drei Balken anklicken.
Add Room / Raum hinzufügen wählen.
Raumname seiner Wahl eingeben.
Bild hochladen anklicken, auswählen welches Foto genommen werden soll.
Raum speichern anklicken.
Sollte das Foto nicht passen, kann wieder die drei Balken gewählt werden und dort auf Bearbeiten geklickt werden. Da wird dann ein Löschen oder Bearbeiten angeboten. Bei Bearbeiten kann dann sozusagen im gewählten Raum von vorne angefangen werden.