Ich hatte einen Shelly 1L im Wintergarten als Relaissteuerung für die Wasserversorgung (230V Ventil) eingesetzt. Hat lange gut funktioniert. Plötzlich ist der Shelly offline. Ich sehe ihn auch nicht im Netzwerk. Wenn ich die Stromversorgung anstelle, blinkt die Status-LED kurz auf und bleibt dann dunkel. Reset (10 sec) schon mehrfach ausprobiert. Negativ. Router Fritzbox Cable 6591 neu gestartet: Negativ. Shellly geöffnet(Bild). Keine. offensichtlichen Beschädigungen. Zu Testzwecken. nur die Stromversorgung angeschlossen (Bild). Hat jemand eine Idee, wie ich das Gerät wiederbeleben kann.
Beiträge von Klenk
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Ich hatte vmtl ein ähnliches Problem. Wir waren mehrere Monate unterwegs und ich konnte zunächst via VPN Wireguard auf meine Fritzbox und die Shelly's zugreifen. Plötzlich ohne erkennbaren Grund ging's nicht mehr. Evtl. war das letzte Fritzbox die Ursache. Auch wieder zuhause angekommen, war kein Zugriff möglich, obwohl die Shelly's planmäßig liefen, zB. Rolladensteuerung. Weder Zugriff via App/Cloud noch über die Fritzbox waren möglich.
Ich habe jetzt einen unbenutzten Shelly ins Netz gestellt und plötzlich waren alle anderen auch wieder ansprechbar. Keine Idee was die Ursache für den Drop out war. Evtl. hat die Fritzbox den Kontakt zur Cloud verloren? Vielleicht hilft die Erkenntnis anderen mit ähnlichen Problem.
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Sorry, wir reden aneinander vorbei. Ich habe nix gegen den Disclaimer bzw den Hinweis, dass Tipps nur für erfahrene (auch nicht qualifizierte können Erfahrung haben und sorgfältig arbeiten) Leute sind und man sich im Klaren sein soll, was man tut.
Mit "locker bleiben", meine ich endlich diese ewige Paranoia vom Super-GAU. Tot durch Stromschlag zu verlassen. Ich habe diesbezüglich in der Rubrik Umfragen bei "Installationsbetrieb für Shellys" einen Beitrag, den ich hier nicht wiederholen möchte. Ihr könnt ihn dort nachlesen.
Er drückt MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG aus. Vielleicht bin ich hier ein "Geisterfahrer" mit meiner Einstellung. Dann bedauere ich sehr diese Diskussion angefacht zu haben.Denkt mal darüber nach, dass in jedem Haushalt ein Sicherungskasten hängt, den ein qualifizierter Handwerker wie ihr es seid eingerichtet hat. In dem Sicherungskasten kann jeder Laie die Schutzabdeckung abnehmen und niederspannungsführende Teile berühren, die zum Tode führen können. das ist bewusst ein überzogenes, irres Beispiel. Ihr sagt jetzt: Das ist alles ok, weil Norm gerecht und habt auch sicher Recht. Ich stelle jetzt die sonderbare Frage: Bietet eine Schutzabdeckung tatsächlich Schutz, wenn sie leicht entfernbar ist. Die Frage ist irre, aber in sich schlüssig. Ich hoffe, du verstehst den Sinn meiner fiktiven Frage. Letztlich kann man alles hinterfragen.
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Jetzt wissen wir zwar immer noch nicht ob ein Elektriker belangt werden kann, weil er einem Laien die Installation erklärt hat, die dann evtl. schief ging
Im Netz finden sich zumindest Angebote einer Rechtsauskunft. Da wird jeder fündig
Etwas pragmatischer wäre mal ne interne Umfrage: Wer wurde schon nach obiger Maßgabe (s. Zitat) belangt. Das Forum könnte groß genug sein, um eine halbwegs repräsentative Grundmenge zu bilden.
Einige unter Euch sind vmtl auch in anderen Foren aktiv, deren "Mitglieder dieselben Sorgen plagen". Die Ergebnisse könnte man zusammenführen. Nicht falsch verstehen. MM nach ist so eine Umfrage nicht zielführend. Sie könnte ein Ergebnis bringen oder auch nicht. Was sicher ist, dass sie diese unnütze Diskussion quasi viral anfeuern würde....... und das will vmtl keiner.
Ob dann so eine Umfrage aber letztlich EURE SORGE beseitigt bezweifle ich auch. Ebenso wird die Rechtsauskunft nicht eindeutig sein, weil auch dort dasselbe Dilemma wier hier besteht. Nur sind Juristen "qua qualificationem" noch vorsichtiger mit ihrer Auskunft. Dennoch existieren auch für rechtliche Fragen Foren bzw Communities.Wenn diese Sorge überwiegt, macht das Forum dann bitte zu. Wenn nicht, macht bitte weiter; denn das Forum finde ich toll.
In meiner früheren, durchaus erfolgreichen Tätigkeit in leitender Funktion habe ich immer eine Erkenntnis beherzigt: Stelle keine Fragen, bei der du "die Antwort nicht hören willst". Etwas anders ausgedrückt. Wer davor Angst hat, für seine tollen Tipps rechtlich belangt zu werden, sollte dem Forum fernbleiben. Die Angst wird ihm niemand nehmen können, auch nicht die Rechtsauskunft oder die Umfrage. Es gibt immer ein Rest-Risiko und das muss man aushalten. Glaubt mir, es tut nicht weh. -
Besten Dank für eure Kommentare. Ich finde es toll, wieviel Gedanken ihr euch für andere macht. An dieser Stelle muss ich aber etwas los werden, bitte aber darum, keine große Diskussion darüber zu führen. Es ist einfach meine persönliche Meinung und auf meine persönliche Erwartung an das Forum. Soviel Ehrichkeit und Meinungsfreiheit müsst ihr schon gestatten:
Wir Deutschen neigen bekanntlich zur Perfektion. Schönes Beispiel dafür ist das Herumgewurstel der Covid-19 Impf-Kampagne. Sorry, ein bisschen Ironie konnte ich mir nicht verkneifen.
Ich möchte auch niemandem auf den Schlips treten. Ich finde das Forum lebt von den zahlreichen Fachleuten, die ihr sicher seid, und auch den manchmal verrückten Ideen der Nicht-Fachleute. Keiner wird zu etwas gezwungen. Auch finde ich die Sorge ein wenig übertrieben, das jeder Tipp, Hinweis oder was auch immer gleich als haftbare Anleitung zum Handeln verstanden wird. Bleibt doch etwas locker.
Achja und den Nachbarn des vertrauen sollte man nicht ins offene Messer laufen lassen,
Das entscheidet erst mal der Nachbar, ob er das möchte oder nicht. Zumindest wäre er schneller vor Ort als ein Wachdienst oder die Polizei.
Ja es gibt vll Lösungen die erstmal preiswert sind aber im Fall eines Falles auch funktionieren müssen!
Genau das sollte man dem Anwender überlassen. Welche Funktionen möchte der Anwender haben. Will er eine "richtige Anlage" oder reicht ihm ein kleiner Sensor, der eine Abschreckung, Licht, Sirene oder nur Hinweis (SMS) auslöst.
Wie einfach ist die Anlage manipulierbar? Wenn der Strom ausfällt, dann ist er eben aus.
Eine USV brauche ich nicht, weil in meinem Haus keine lebensbedrohenden "Funktionen" stromabhängig sind. Ich habe zuhause keine Intensivstation.
Ich hoffe, ihr versteht mich nicht falsch. Wenn doch, kann ich es auch nicht ändern. -
Solche Anlagen kenne ich bereits. Dennoch besten Dank. Es gibt bekanntlich viele Wege nach Rom.
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Die Kirche bleibt im Dorf. Durch Halbwissen und vor allem Killerargumente oder worst-case Szenarien entsteht oft der Eindruck "unmittelbarer Gefahr" bzw Haftung. Ich sehe auch im rechtlichen Grundsatz keinen wesentlichen Unterschied zwischen einem Laien und einem Handwerker. Der Gesetzgeber kennt den "Täter" und das "Opfer" und nicht den Laien oder den Handwerker.
Wenn du als qualifizierter Handwerker mit einem Kunden einen Auftrag abschließt, entsteht ja eine lt Angebot bzw Kundenwunsch definierte Leistung. Dasselbe könnte rein theoretisch auch ein Laie machen, dh. er gibt sich als Handwerker aus (setzt die nötige kriminelle Energie voraus )Ich habe etwas recherchiert. Danach geht der Handwerker mit dem Kunden einen Werkvertrag ein. Auch dazu kann man im "Gabler-Lexikon" einiges dazu lesen. Mit dem Werksvertrag einher geht auch eine Gewährleistung, dass das Gewerk vereinbarungsgemäß funktioniert. Der Auftragnehmer ist ja bekanntlich zur Nachbesserung verpflichtet, wenn es nicht funktioniert. Ist ja alles nix Neues.
Wenn jetzt ein Schaden eintritt, dh. nehmen wir an, dass 3 Jahre nach Installation eines Shelly ein Brand entsteht, kann nach meiner Rechtserfahrung der Handwerker bzgl des Shelly-Einbaus nicht belangt werden. Warum? Das Gerät hat innerhalb der Gewährleistung funktioniert. Man darf also annehmen, dass das Gewerk sachgemäß erfolgt ist. Sonst hätte es schon früher zu einem "Unfall" kommen müssen. Wenn sich jetzt aber Rahmenbedingungen ändern, zB durch Blitzschlag Überspannungen entstehen, die quasi als Kettenreaktion auch einen "Brand des Shelly" hervorrufen, liegt das Verschulden nicht beim Handwerker. Ich hoffe, das mM nach realistische Beispiel zeigt, dass es auch andere "Täter" gibt, zB einen Blitz oder auch Fehler des Netzbetreibers etc. Das sind realistische Szenarien und nicht die pauschale Behauptung eines anderen Forum-Mitglieds. In Regionen, in denen Blitzschäden häufig auftreten, gibt es normalerweise Vorschriften zum Blitzschutz (hier spekuliere ich aber etwas). Zumindest wissen die Gebäudeversicherungen hierüber genau Bescheid, weil sie Schadensstatistik betreiben. Das sind deren Hausaufgaben. Wenn Risiken praktisch nicht sicher ausgeschlossen werden können, lehnen Gebäude-Versicherer sogar bestimmte Haftungen ab, zB bei Überschwemmung in Ufernähe der Mosel. Wenn nicht, drückt sich dies in den Prämien aus. Der Versicherer will ja etwas verdienen
Wenn ein Handwerker sorgfältig arbeitet, wovon "man" ausgehen kann, hat er kein unmittelbares persönliches Risiko. Um das Restrisiko auszuschließen, gibt es die Haftpflichtversicherung, die nicht nur für Handwerker sondern auch für Privatpersonen die wichtigste Versicherung (nach Rentenvers. oder Krankenvers.). Dort wird ein Restrisiko abgedeckt. Jetzt kommt wieder die grobe Fahrlässigkeit ins Spiel, die den Versicherer von der Haftung möglicherweise freistellt. Wo die Grenze tatsächlich verläuft, steht im klein Gedruckten. Das sollte man sicher als Handwerker genau studieren. Günstige Versicherungen könnten beim Haftungsumfang vielleicht sparsamer sein (muss aber nicht).
Fazit: auch als Handwerker locker bleiben. Wer nichts zu verbergen, schläft bekanntlich auch gut. Vielleicht noch ein letzter Hinweis. Warum ist die Privat-Haftpflichtversicherung im Vergleich zur Kfz-Haftpflicht viel billiger? Weil im privaten Bereich im Vergleich zum Verkehr die Schadenssummen deutlich kleiner sind. Ein Heer von Mathematikern berechnet nämlich die Risiken (Gefahr x Wahrscheinlichkeit) nach sauberen statistischen Methoden und kommen so auf die Versicherungsprämien. Wie die Haftpflicht im Elektro-Handwerk ist, weiß ich nicht. Aber aus dem Vergleich mit anderen Haftpflichtversicherungen kann man aber auf das jeweilige Risiko schließen .Ich hoffe, ich konnte auch für die Profis mit der Erklärung etwas Licht reinbringen........Wenn es auch nur Eulen nach Athen waren.
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Hallo zusammen. Ich möchte ein paar Türen bei Abwesenheit sichern. Im Forum gibt es ja schon reichlich Beiträge zum Betrieb des DW2. Ich möchte aber eine reine Einbruchssicherung bei Abwesenheit einrichten. (Art des Alarms weiß ich noch nicht. Vmtl SMS oder Mail an Nachbarn des Vertrauens.)
Mit Abwesenheit meine ich aber nicht nur 2-3 Wochen.
Die Batterielaufzeit wird ja häufiger bemängelt. Obwohl hier im Forum Batterielaufzeiten von x Monaten schon als Erfolg bzw normal bezeichnet werden, kommt für mich nur eine Laufzeit von >> 1 Jahr in Betracht. Es ist mir klar, dass die Batteriedauer von der Anzahl der Aktionen des Sensors abhängt, zB beim Tür- Fenster öffnen.
In meinem Fall möchte ich, wenn ich zuhause bin eigentlich gar keine Meldung haben, bestenfalls nachts. MaW immer dann, wenn die Tür durch vmtl Unbefugte geöffnet wird, was hoffentlich nie vorkommt.Wie oben beschrieben also eine reine Einbruchsicherung. Danach müsste eine Batterie mit dieser Vorgabe extrem lange laufen.
Ich möchte den Türwarner - wie bei typischen Einbruch-Meldesystemen - beim Betreten des Hauses oder beim Aufstehen morgens deaktivieren und beim Verlassen d. H. resp. Schlafengehen aktivieren. Der DW2 kann ja "Tiefschlaf", wacht aber auch selbstständig auf, oder? Als Überwachungssensor grundsätzlich ok, aber wenn jemand aus der Familie eine überwachte Tür öffnet, ist das bei mir keine Meldung wert. Sonst meldet er bei unserem Wintergarten 20-30x / Tag: Tür offen oder auch Tür wieder zu, was ja wie gesagt die Batterie unnötig belastet. Ich brauche also ein "selbst herbeigeführtes künstliches Koma".Da ich noch keinen DW2 besitze, habe ich Fragen, die sich über die Konfiguration evtl. von selbst beantworten, wenn man ihn denn in Betrieb nimmt. Falls dieses künstliche Koma aber nicht geht, kommt der DW2 für mich nicht in Frage.
Ist so etwas in der Konfiguration des DW2 möglich? Danke im Voraus für eure Vorschläge
Beste Grüße
Adi -
So und jetzt noch Teil 2
Meine persönlichen Schlüsse für Hauselektrik:
- Jeder muss wissen, was er tut. Ein Nachlesen der wichtigsten Normen hilft dabei. Das Internet ist Gottseidank eine tolle Wissensquelle, wenn man es richtig nutzt. Wichtig ist es, sich über das Risiko eines Unfalles klar zu werden. (Hierzu am Ende ein Szenario). Für das Einschätzen eines Risikos ist nicht allein die Schadensgröße (zB. Brand) sondern auch die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts von Bedeutung. Dh. kleiner Schaden, der häufig auftritt hat ein ähnliches Risiko, wie ein großer Schaden der selten auftritt!
- Eine Qualifikation ist immer hilfreich aber im häuslichen Bereich NICHT GRUNDSÄTZLICH vorgeschrieben. Technisches Verständnis und damit auch ein analog zur Qualifikation sauberes Arbeiten ist auch bei "Nicht-Fachleuten" möglich.
Ich behaupte mal, auch Fachleute haben nicht immer alle Normen und Richtlinien parat und arbeiten dennoch sauber. Genauso wie ich mich als sicheren, unfallfreien Autofahrer betrachte, aber bei einer erneuten theoretischen Fahrprüfung nochmal richtig büffeln müsste Ich hoffe, dass das Beispiel die Realität zeigt.
- Wenn es keinen Unfall gibt, interessiert sich innerhalb der 4-Wände keiner für das was geschieht. Es erfolgt in Eigenverantwortung. (Bergsteigen ist auch nicht verboten noch wird es nur "Bergsteig-Meistern" erlaubt, obwohl es reichlich und nachweislich Todesfälle gibt )
- Konsequenzen bei Unfällen liegen eher im Versicherungsbereich. ABER: Wer die Versicherungsbedingungen durchlest (ist ja mühsam) stößt meist auf Begriffe wie ein fahrlässiges oder gar grob fahrlässiges Verschulden als Kriterium, wobei meines Wissens nur letzteres zum Versicherungsausschluss führt. Aber hier könnte vielleicht je nach Schadensumfang durchaus schon Fahrlässigkeit zum Problem werden.
- Welche Unfall-Szenarien sind bei einem falsch angeschlossenen Shelly möglich:
1. Brand , das Haus und das ganze Stadtteil brennt ab (größter Schaden / sehr unwahrscheinlich)
2. kl. Brand, an der Montagestelle gibt es Schmauchspuren. (kleiner Schaden / auch noch wenig wahrscheinlich)
3. Sicherung und Fi Schalter schalten ab (kein Schaden / sehr wahrscheinlich). Wer dann genervt die Sicherung überbrückt und die Ursache nicht abstellt handelt dann aber grob fahrlässig. (Bewußte Überzeichnung)
Wie gesagt, das sind nur Beispiele. Ich hoffe nicht, dass mein Vortrag jetzt zu endlosen Diskussionen, an denen ich mich nicht weiter beteiligen werde. Ich wollte eigentlich nur die im Raum stehende Frage der juristischen Konsequenzen bei Eigenleistung mit meinem Rechtsverständnis darlegen.
Mit anderen Worten:
Liebes Forum, macht so weiter, ihr seid klasse und lasst euch nicht durch Killer-Argumente klein kriegen!
Beste Grüße
Adi
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Wenn's nur kribbelt wird niemand petzen, liegt man daneben, dann kann man nicht mehr petzen. Das minimiert natürlich das Risiko.
Das war ein sehr nützlicher Kommentar.
......ob es irgendwelche Quellen, Belege, Gesetzestexte, Urteile oder dgl. gibt, nach denen jemals ein Elektriker dafür in den Knast gagangen ist .....
Teil 1 Sorry, mein Text ist aus den Fugen geraten und hat die zulässige Grenze von 10000 Zeichen gerissen. Deshalb muss ich meine Antwort in 2 Teile bringen. Kürzer geht leider nicht.
Ich habe ja bereits erklärt, dass ich zwar kein Jurist bin, aber schon häufig als Sachverständiger Zeuge die Interessen meines früheren Arbeitgebers erfolgreich vertreten habe. Auch wenn meine berufliche Qualifikation nicht das Elektrohandwerk betrifft, sind Gesetze in jeder Hinsicht mehr oder weniger gleich strukturiert, bzw werden in gleicher Weise angewendet. Ich möchte Euch daher eine sehr kurze Einführung geben.
Damit nix in falschen Hals kommt, gleich zu Beginn der Disclaimer:
Die nachfolgenden Erläuterungen stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar. Die Zitate sind auszugsweise und sollen helfen die Argumentation nachzuvollziehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere sollen sie keine Anleitung zum Handeln bzw Freistellung von daraus abzuleitenden Konsequenzen darstellen.Letztlich entscheidend für die Frage von kingof7eleven ("Knast" bzw Strafe, auch Geldstrafen sind schmerzlich ) ist der Umstand ob es ein Gesetz oder eine Verordnung gibt (letztere sind einfacher in Kraft zu setzen, haben aber vergleichbare Bedeutung wie Gesetze), in dem ein zuvor definierter Tatbestand als Ordnungswidrigkeit (Strafe very light) oder als Straftatbestand (Strafe heavy) geahndet wird. Wenn im Gesetz oder in der Verordnung darüber nichts steht, ist die Frage nach "Urlaub auf Staatskosten" und auch staatlicher Ablass in Form von Ordnungswidrigkeit oder Bußgeld erst mal mit "NEIN" beantwortet. In der NAV konnte ich dazu nix finden. Als Gegen-Beispiel schaut euch am besten mal die Straßenverkehrs-(Ver-)Ordnung an, mit der vmdl schon jeder mal Erfahrung sammeln konnte. Besonders schön ist hier Kaskadierung von der niedersten Stufe Ordnungswidrigkeit über Bußgeld (und Punkte) bis hin zu Entzug der Fahrlizenz (wobei noch weitere Strafen bzw Gesetze zur Anwendung kommen können)
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/
In "Gesetze im Internet" findet ihr alle Gesetze im O-Ton und keine "sogenannten Interpretationen"!
Was unterscheidet ein Gesetz von einer Verordnung. Gesetzesänderungen sind kompliziert und erfordern die Zustimmung des Bundesrates, sofern es "zustimmungsbedürftige Gesetze" sind.
Das Grundgesetz (GG) kennt sicher jeder. Aktuell wird es durch Corona leider sehr strapaziert. Warum zitiere ich das GG? Es regelt Unverletzlichkeit der Wohnung in Art.13, Abs. 1 Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html. Für die Beurteilung von Konsequenzen aus elektrischen Arbeiten in der eigenen Wohnung oder im Haus und dem Einfluss des Gesetzgebers darauf eine wichtige Quelle. Warum? Für den Staat ist es nur bei Gefahr im Verzug oder einem berechtigten öffentlichen Interesse (dh Alarmstufe "ROT") möglich in die Wohnung einzudringen. Die Abs. 2ff regeln Umstände, die die Unverletzlichkeit außer Kraft setzen. Wer diese nachliest erkennt auf Anhieb die hohen Hürden. Es bedeutet damit auch, dass der Staat innerhalb der Wohnung normalerweise keinen oder zumindest sehr wenig Einfluss hat. Wie gesagt unter Corona wackelt da einiges im Gebälk. Nicht ohne Grund scheitern einige, auch nützliche Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil Grundrechte verletzt werden und die sogenannte "Verhältnismäßigkeit" nicht gewahrt ist.
Aber zurück zur Hauselektrik - der Ausflug ins GG war notwendig, um bestimmte Aspekte in der NAV zu verstehen - In der NAV findet ihr keinen Hinweis auf einen Straftatbestand, Bußgeld (BG) oder Ordnungswidrigkeit (OWi)(schwächste Form der Bestrafung). Ich bin überzeugt, dass der Grund in der gerade angesprochenen Verhältnismäßigkeit liegt. Im Straßenverkehrsrecht sieht das ganz anders aus. Es ist ein öffentlicher Raum und es bestehen hohe Risiken für Fremdgefährdung. Mit Fremdgefährdung meine ich Unbeteiligte zum Betroffenen. Deshalb gibt es dort auch Straftatbestände, dh. Knast, Bewährungsstrafe oder hohe Geldstrafen.
Zurück zu Hauselektrik. Ist damit alles easy? NEIN!Wichtig ist es zu wissen, dass eigene Arbeiten an der Hauselektrik zumindest nach dem Wortlaut in §13 NAV NICHT grundsätzlich verboten sind. Selbst wenn es Verstöße gibt, werden keine Straf- oder OWi Maßnahmen formuliert. Dazu müssten schon weitere Verordnungen bemüht werden. damit wird es aber kompliziert und streitbar. Allerdings gibt es mangels eindeutiger elektrofachlicher Regelungen in der NAV ersatzweise Normen (DIN für Deutschland oder EN für Europa), Richtlinien und einiges mehr. Dort wird normalerweise der Stand der Technik dargelegt, der sich ja kontinuierlich ändert. Diese Quellen helfen dabei, zu entscheiden, ob der Stand der Technik nicht eingehalten und damit (grobe) Fahrlässigkeit vorliegen könnte
So wie sieht's mit dem kleinen Elektrikerschein aus? Ja, der ist ist nötig, zB für Hausmeister, weil diese im öffentlichen Raum, dh. in der Wohnanlage, aber außerhalb der Wohnung, elektrische Arbeiten durchführen könnten und bei unsachgemäßer Ausführung Fremdgefährdung herbeiführen könnten. Wie gesagt, ich spreche hier vom Hausflur, Treppenhaus, Kellergänge, Tiefgarage etc.Mit dem Schein dokumentiert der Besitzer eine erworbene Sachkenntnis. Aber auch er muss trotz Schein immer noch gemäß der Normen und Richtlinien arbeiten. Wozu dann der Schein? Es ist juristisch leichter, weil man im Falle eines Unfalles (in dubio pro reo) bei Vorliegen des Scheines unterstellt, dass kein Verschulden des zB des Hausmeisters vorliegt. Ohne Schein wird es schwieriger den Nachweis zu führen. Sollte aber auch gehen.
Sorry, wenn ich etwas weit aushole. Aber die Diskussionen zu Konsequenzen kommen immer wieder auf. Die Erklärungen sollen helfen, logische Gedankengänge zu erläutern, damit interessierte Forumsmitglieder IHRE Eigenen Rückschlüsse ziehen können. Als mutmaßlicher Beweis gilt der Umstand, dass wegen elektrischer Eigenleistung innerhalb seiner "4 Wände" noch niemand bestraft wurde. Wie gesagt, ich kann es nicht beweisen, dh mutmaßlich.
Ich habe der Einfachheit halber nur auf die NAV und das GG (indirekt auf die StVerkO) Bezug genommen. Bezüglich möglicher elektrisch bedingter Unfälle und daraus folgend Gesundheitsgefährdung oder Sachbeschädigung gibt es noch reichlich Gesetze und Verordnungen, die neben der NAV im Einzelfall gelten. Die NAV regelt eher Grundsätzliches, weil sie in bestimmten Fällen eine strenge Qualifikation fordert, andere Fälle wiederum über eine Ausnahmeregelung davon freistellt. Und allein darum geht es und nicht um mutmaßliches Verständnis.
Dennoch sind alle Register der Ahndung bei einem möglichen Unfall denkbar. Für das Maß der Ahndung dient der Grad "direkten Beteiligung". Das ist meine Wortschöpfung, mit der ich Vorsatz, Fahrlässigkeit u.a. beschreibe. Interessierte können in dem Standardwerk "Gabler's Wirtschaftslexikon" zu diesen Begriffen tragfähige Definitionen nachlesen.Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fahrlaessigkeit-34383
Die Quelle ist nur beispielhaft. Es gibt davon reichlich. Nur allein zu googeln führt nicht zum Ziel. Man muss auch wissen, welchen Quellen man vertrauen darf.
Ich komme langsam zum Schluss meines Vortrages. Nochmal very sorry für den ausufernden Text. -
Zitat von PitchControl
Wie warm wird der Bypass?
Ich habe den Bypass jetzt 24h in Betrieb. Ist das Panel ausgeschaltet bleibt der Bypass kalt.
Wenn das Panel angeschaltet ist, fühlt sich der Bypass nach ca. 20 min ganz gering erwärmt an. Da ich kein Infrarot-Thermometer habe, kann ich nur schätzen. Ca. 30° oder weniger.
Aus deiner Frage schließe ich, dass du evtl andere Erfahrungen hast.
Korrekt oder eben nur Interesse am Einsatz des Bypass. -
Diyrolly kann ich voll beipflichten.
@Schubbi:
1. "Zitieren" nehme ich zurück. Allenfalls war es ein extrem verkürztes Zitat. Zu ihrem "Wissen" wäre eine Quellenangabe hilfreich gewesen, die belegt, dass sie Recht haben. Interpretation oder "Verstehen" allein reicht nicht.
2. Wenn ich Nicht-Elektrikfachleute ermuntert haben sollte, elektrische Arbeiten durchzuführen, war das nicht mein Motiv. Das muss jeder für sich entscheiden. Die Verantwortung für eigenes Tun gilt im übrigen nicht nur für Elektrik sondern auch für Mechanik zB am Auto. Auch da ist es empfehlenswert, eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Vmtl noch eher als bei der Haus-Elektrik, weil das Auto am Verkehr teilnimmt. Aber ich möchte nicht ablenken. Der Hinweis auf ein mögliches worst-case bzw Brand ist obsolet. Das ist jedem klar.
Wieviel Brände gab es denn schon wegen falsch angeschlossener Shelly? Ich will das Risiko nicht klein reden. Fi-Schalter und Sicherungen sollten eigentlich so eine Gefahr eigentlich vermeiden, oder? Klar auch solche Systeme können versagen.
3. Auch halte ich mich nicht für besonders schlau. Ich habe nur keinen Hinweis auf das konkrete und absolute Verbot gelesen. Ich habe den wesentlichen Text, der zunächst ein Verbot ausspricht, und dann im Folgesatz eine Ausnahme formuliert auch ausdrücklich als Auszug gekennzeichnet und die Quelle angegeben, damit jeder Interessierte vollständig lesen kann. So macht man es üblicherweise. Vielleicht habe ich auch etwas überlesen und lasse mich gerne durch einen Beleg überzeugen, dass ich im Unrecht bin. Mein Wissen wollte ich nicht zum Besten geben. Sorry wenn es so rüberkam.Ich schließe den Thread,
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Zitat von Schubbie
Nicht nur nicht ohne Risiko, sondern ohne entsprechende Ausbildung auch verboten.
Das ist ja das schöne am deutschen Wesen. Wir sind Organisations- und Verbotsweltmeister. Ich habe mir die Mühe gemacht, §13 der Niederspannungsanschluss-Verordnung mal genau zu lesen.
Darin heißt es:
Auszug ab Satz 4:
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetrei- ber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.Quelle: https://www.enwg-veroeffentlichungen.de/versmold/Netze…gsanschluss.pdf
Also wenn schon, dann bitte auch vollständig zitieren. Den Gesetzestext lese ich so, dass bei einem Neubau (keine Instandhaltung) gewiss der Elektrofachbetrieb nach §13 Vorschrift ist. Wenn in einem Bestandsbau Instandhaltung betrieben wird, gilt die absolute Vorschrift nach Satz 4 mit Ausnahme der Leitung von der verplombten Eingangssicherung bis zum Zähler eben nicht. Über den Begriff Instandhaltung könnte man natürlich auch streiten
Ich bin kein Jurist, habe aber aus Berufsgründen reichlich Erfahrung im Umgang mit Gesetzen.Bitte nicht missverstehen, aber ihr Hinweis ist nicht sehr konstruktiv.
Dennoch sollte auch eine Instandhaltung fachmännisch (nach Art des Fachmannes) durchgeführt werden.
Beste GrüßeAdi
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Uuuups, danke für den Hinweis. Ich wollte keine Verwirrung stiften. War von mir dann falsch ausgedrückt. Sorry nochmal dafür.
Steht ja auch so im Leaflet des 1L. Wer lesen kann.....
Den nächsten Shelly werde ich dann über den Browser einbinden. Beste Grüße
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Das Angebot ist sicher für technisch nicht versierte realistisch. Solchen Interessenten würde ich aber ein Plug `n Play System empfehlen. Das Shelly Konzept ist gerade wegen seiner Vielfalt so spannend.
Außerdem ist der Spaß des "Selbermachen" und Experimentierend nicht zu unterschätzen.
Weiter bin ich skeptisch, ob Elektro-Betriebe an der Vielfalt der Systeme und auch den jeweiligen Installationsbedingungen vor Ort überhaupt Interesse haben. Wenn's nicht nach Schema "F" geht, ist es vmtl zu aufwändig oder der Preis wird astronomisch.
Ich wollte zB einen Gurtwickler mit 230V Anschluss und bordeigener Elektronik über einen Shelly steuern. Die Tipps im Forum waren sehr hilfreich. Ein Elektriker hätte hier vmtl abgelehnt. Allerdings gebe ich zu, dass die eigene Bastelei am Niederspannungsnetz nicht ohne Risiko ist. aber wie heißt es "ohne Risiko kein Gewinn" und Risiko = Gefahr x Häufigkeit.
Gefahr kann man durch sauberes Arbeiten minimieren. Die Häufigkeit ist dagegen schwer einzuschätzen. Autofahrer und Fußgänger sind auch risikobehaftet. -
Antwort an PitchControl. Ja, ohne N angeschlossen, da nur Lichtschalter an dem Platz verbaut sind und ich keine N-Leitung vom Verteiler holen wollte. Temperatur des Bypass habe ich noch nicht getestet. Ist ein bisschen aufwändig, da das Panel in der Decke verbaut ist. Ich werde aber heute Abend mal testen und berichten.
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Wieso falsch? es hat ja funktioniert. Wenn ich über den Browser gehe, müsste ich ja die IP-Adresse des neuen Shelly kennen. Gerade das war aber mein Problem. Ich habe ihn im Netzwerk nicht gesehen. Erst nachdem ich über die App gegangen bin. Richtig verstanden habe ich das auch nicht. Es kann natürlich sein, dass ich den DHCP Server des Routers hätte neu starten müssen. Das habe ich nicht probiert.
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Zunächst probeweise einen Shelly UNI und ein 1L.
Der Uni steuert einen Gurtwickler und ist wirklich klasse. Da der Gurtwickler intern nur ca. 11,5V Spannung liefert, musste ich mit einem Minitrafo ca. 26V Betriebsspannung erzeugen.
Der 1L steuert ein LED Panel. Ich bin sehr begeistert und werde mir noch einige UNI's und auch 1L's zulegen. Die restliche 5 Rollos werden damit ausgerüstet und eine Steuerung der Wintergarten-Bewässerung. Weitere Anwendungen werden folgen. das ganze System soll in openHAB integriert werden, weil ich damit auch die Wallbox und das PV-System abrufen kann. -
Hallo Poertsch
ich verfolge deine Konversation mit Interesse, weil ich heute auch einen Shelly 1L installiert habe. Meine Konstellation sind 2 LED Lampen á 3W und ein 30W LED Panel, die mit einem Schalter zusammengelegt sind. Zuerst hatte ich auch kurz Probleme mit dem Sh 1L, weil ich ihn im Netzwerk nicht sehen konnte, obwohl die WiFi-LED geblinkt hat. Mir ist dann wieder eingefallen, dass ich die Shelly Aktoren über die Shelly App im Netzwerk anmelden bzw einbinden muss. Offensichtlich baut der Sh 1L zuerst eine Verbindung mit via Mobil-Telefon auf, über die man den Kontakt zum eigentlichen Router herstellt. Eventuell kann mir ein anderes Forumsmitglied erklären, wie der "Anmelde-Vorgang" abläuft. Vmtl hast du das auch bereits versucht.Falls dein Shelly immer noch zickt, probiere einen Hard Reset, indem du den Shelly von der L-Leitung abklemmst. Für den Reset sollte ein Schalter angeschlossen sein. Ich habe mich bei meinem Schalter an den Shelly-Plan gehalten und nehme die Phase für den Schalter von S(x) ab. Da der bisherige Schalter und der Shelly ja miteinander in Verbindung stehen, würde ich die Phase vom Shelly abnehmen.
Der Ausgang des Schalters (normal zum Verbraucher) geht wieder zurück an SW1 oder SW2 am Shelly. Wenn du jetzt den Shelly wieder an die Phase hängst musst du den Schalter innerhalb von 60sec 5x betätigen. Danach hörst du ein kurzes "Relais-Klackern" im Shelly. Das ist der Reset.
Weiter noch ein anderes Phänomen. Obwohl ich Verbraucher mit mehr als 20W in der Leitung habe, hat der Shelly gezickt. Das 30W Panel wird über ein Netzteil geschaltet und hat ohne Bypass auch in der "Aus"-Stellung geblinkt. Nach dem Überbrücken des Trafo-Eingangs mit dem Bypass war alles ok. Jetzt läuft der Sh 1L optimal und ist nach der "Anmeldung" auch im Netzwerk. Elektronische Netzteile müssen vmdl immer mit Bypass überbrückt werden, damit sie störungsfrei laufen. Ich habe jetzt 2 Shelly probeweise in Betrieb. Einen umgebauten Gurtwickler und das LED Panel. Jetzt kann's losgehen, das Shelly Fieber hat mich gepackt. -
Nachtrag
Ich habe jetzt die Lösung gefunden. Im Timer kann ich "Auto Off" mit beliebigem Offset in Sekunden einstellen. Das ist genau die Taster-Funktion, die ich gesucht habe. Ich muss schon sagen, nach meinem ersten Eindruck ist der UNI ein geniales "smartes" Gerät.