Also ich habe mich die letzten beiden Tage mal etwas eingelesen in die Problematik.
Mein bisheriger Wissensstand:
Seit 2008 dürfen in der EU nur noch Rauchwarnmelder vertrieben werden,die nach EN 14604 geprüft und mit CE-Kennzeichnung inklusive Name des Herstellers, Produktbezeichnung, Zertifizierungsnummer (CPD) und dem CE-Logo versehen sind.
ABER:
Im Februar 2009 wurde die neue Europäische Produktnorm EN 14604:2009-02 wirksam.
Nach dieser müssen Rauchwarnmelder seitdem nur noch ein einziges der rund 25 Prüfkriterien der EN 14604:2009-02 erfüllen, um die CE-Kennzeichnung tragen zu dürfen.
Der Hersteller hat das absolvierte Prüfkriterium seit Juli 2013 gemäß der EU-Verordnung 305/2011 durch eine sogenannte Leistungserklärung zu deklarieren.
Diese ist dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Daraus habe ich mir folgendes "zusammengereimt":
Wenn der Rauchmelder von Shelly eine CE Kennzeichnung trägt, dann muß er auch die Prüfung nach EN 14604:2009-02 haben, sonst dürfte das nicht drauf sein.
Dann wäre der Vertrieb und der Einsatz wohl auch i.O. Zumindest wenn es die o.g. Leistungserklärung gibt, die man als Kunde aber nicht zwingend anfordern muss.
Wenn kein CE-Zeichen drauf ist, dann darf das Gerät sowieso nicht vertrieben werden.
Eine "deutsche" Zertifizierung wird es m.E. nicht geben und ist auch nicht nötig. Es ist ausreichend wenn das Gerät nach der europäischen DIN EN zetrifiziert ist.
Was, wie gesagt, Voraussetzung für das CE Kennzeichen wäre. Sonst dürfte es in der kompletten EU wohl nicht verkauft werden.
Die Hauptfrage ist an sich, was sich daraus für den Kunden (oder auch die deutschen Händler) ergibt.
Hinter der ganzen Fragerei nach der Zulassung steht ja meistens die Befürchtung dass die Versicherung nicht zahlt, wenn es gebrannt hat aber nicht der richtige Stempel auf dem Rauchmelder war.
Meines Erachtes ist dafür der Hersteller verantwortlich und der Kunde sollte eigentlich durch die CE Kennzeichnung berechtigt davon ausgehen können dass es sich hier um ein geprüftes und zugelassenes Produkt handelt ohne sich selbst in die Gesetzestexte einlesen zu müssen. Dafür ist die Kennzeichnung ja da.
Kann auch alles Quatsch sein, aber zumindest hab ich es so verstanden.