Beiträge von Hiegeix7

Liebe Forumsmitglieder,

wir möchten Euch darüber informieren, dass das Forum aufgrund von Wartungsarbeiten vom 27.11.2024 bis zum 29.11.2024 nicht, oder nur eingeschränkt verfügbar sein wird. Während dieser Zeit führen wir nicht nur technische Anpassungen durch, sondern nehmen auch einige umfangreiche visuelle Änderungen vor.

Nach Abschluss der Arbeiten wird aus dem "Smarthome-Forum" das neue "Shelly-Forum". Damit wollen wir Euch ein noch moderneres und übersichtlicheres Erlebnis bieten.

Wir danken Euch schon jetzt für Eure Geduld während dieser Umstellung. Solltet Ihr nach den Wartungsarbeiten Fragen oder Anmerkungen haben, könnt Ihr uns jederzeit unter forum.de@shelly.com kontaktieren.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und auf viele weitere spannende Diskussionen in unserem neuen Shelly-Forum!

Euer Shelly DACH Team

    Der Grund ist, das in der Schalterdose kein Platz ist, nur bei den Leuchtmitteln und der Schalter soll weiter in Funktion bleiben.....

    Die Zuleitung zu den Leuchtmitteln ist nur 3adrig.

    Mit „Leuchtmittel“ meinst Du z.B. Leuchten, die fest verdrahtet (unterputz) an der Decke oder an der Wand hängen?
    Dann hast Du nur die Chance eine Shelly in eine eventuell vorhandene Abzweigdose (meist in der Wand direkt über dem Schalter) einzubauen. Gibt es die nicht, und Du hast hinter dem Schalter keinen Platz für eine Shelly 1L, dann sehe ich keine Lösung.

    Shelly hinter dem Lichtschalter: Bei Button-Type „detached“ wird „Output switched ON“ gar nicht angesprochen, daher muss der HTTP-Request bei „Button short pressed URL“ eingetragen werden.

    Das bedeutet aber auch: Es muss getastet werden, nicht geschaltet.

    • entweder, indem Du einen Taster simulierst: kurz ein- und wieder ausschalten
    • oder, indem Du den Schalter gegen einen Taster austauschst (Serientaster in Deinem Fall)
    • oder, indem Du Federn unter die Wippen anbringst, sodass ein Taster entsteht

    Falls aber am Output O tatsächlich eine Deckenleuchte hängt, ist für einen Schalter „edge“ richtig, und für einen Taster „momentary“.

    Das ist umgangssprachlich ja auch so. Jeder sagt "Stehlampe", […]

    (Zitat von Dir nur stellvertretend, Guzzi-Charlie)

    Kann man wirklich von seiner „Filterblase“ (weil der moderne Begriff hier so gut passt) auf „jeden“ schließen?

    An den einschlägigen Geschäften, die ich kenne, steht „Leuchten und Lampen“. Noch nie habe ich gesehen „Lampen und Birnen“.

    Wir mussten uns auch alle innerhalb eines Jahres an das fachsprachliche „das Virus“ und „die Mutante“ gewöhnen. Da kann es also nicht zu viel verlangt sein, wenn in einem Fachforum wie smarthome-forum.eu es angebracht ist, sich ebenso um Fachsprache zu bemühen. Den „fachfremden“ Benutzern wird es schon nicht schaden, wenn sie hier etwas lernen, solange das höflich und nicht klugscheißerisch geschieht.

    Zum Duden: Viele Germanisten bezeichnen den Duden als Bildzeitung der deutschen Sprache. Tatsächlich ist auch für mich der Duden nicht sprachbildend, sondern vielmehr sprachabbildend. Neue Sprachphänomene sind schneller im Duden, als sie bei drei auf den Bäumen sein können. Das ist nicht per se schlecht, muss aber berücksichtigt werden, wenn man den Duden heranzieht.

    1. Einschalten beider Birnen, wenn ein anderer Shelly geschaltet wird .

    2. Einschalten je nur einer Birne, wenn per App der jeweilige Ausgang geschaltet wird.

    Das geht per „Actions“, mithilfe derer Du HTTP-Requests an Deine Leuchten-Shelly senden kannst.

    Nun stellt sich mir aber die Frage, ob das so umsetzbar ist und was passiert, wenn mal der Server nicht funktioniert (mein Home Assistant läuft auf einem Pi, den ich ab und zu mal anpasse) ausfällt. Wenn ich diese Schaltvorgänge in der Shelly App einrichte (ohne Cloud), werden diese Logiken im Shelly gespeichert oder muss immer ein Server zur Verfügung stehen?

    Die „Actions“ werden in den Shellys gespeichert. Sie funktionieren also auch, wenn die Cloud Dein Home Assistant nicht erreichbar ist. Das WLAN muss freilich funktionieren.

    Der zweite Punkt ist, dass der Shelly in die Lampe eingebaut wird. Bedeutet aber, dass es passieren kann, dass mal jemand den Stecker umdreht und dadurch N und L vertauscht werden. Nimmt der Shelly dadurch Schaden und/oder kann er dann nicht mehr schalten?

    Die Shelly 2.5 hat einen Verpolungsschutz. Außenleiter L und Neutralleiter N dürfen also vertauscht werden.


    Anmerkung:

    Ich habe eine Stehlampe mit zwei Birnen und nur einem Einschalter.

    Ich habe eine Stehleuchte mit zwei Lampen und nur einem Einschalter.

    Muss der Dimmer 2 dauerhaft mit 230v Versorgt werden oder kann dieser auch nach dem Schalter verbaut werden? (Wird die Einstellung ohne 230v gespeichert?)

    Die Shelly Dimmer 2 kann auch vom Schalter abgeschaltet werden; sie behält alle Einstellungen.

    Allerdings:

    • muss sie dann beim einschalten jedesmal erst booten und sich mit dem WLAN verbinden, was eine gewisse Zeit dauern kann
    • nimmst Du Dir die Möglichkeit mit dem Schalter (besser ein Taster) zu dimmen
    • kannst Du sie dann nicht mehr „smart“ schalten, solange sie nicht versorgt wird

    Was spricht für Dich gegen die Verdrahtung, die eigentlich vorgesehen ist?

    Lynsch: Man kann einer Shelly hinter den Schalter verbauen, wenn dort alle notwendigen Leiter vorhanden sind: Außenleiter, Neutralleiter und Leuchtenleiter. Der Schalter schaltet dann nicht mehr die Leuchte direkt, sondern: der Schalter schaltet die Shelly, die Shelly schaltet die Leuchte. Vielleicht meinte plasmediaX diese Variante.

    Zwar steht die Shelly dann unter permanenter Spannungsversorgung und kann demzufolge auch per Shelly-App bedient werden, die Philips-Hue-Lampe ist aber spannungslos, wenn die Shelly sie abschaltet. Die native App der Lampe kann also nicht zum ein- und ausschalten verwendet werden, sondern nur für die Helligkeit und die Farbe, sobald die Lampe vom Shelly eingeschaltet worden ist. Tatsächlich könnte man die Lampe dann sogar damit abschalten, so dass die Shelly keine Chance mehr hat, sie wieder einzuschalten. Ich denke, man sieht: eine äußerst inkonsistente und unbefriedigende Situation.

    Falls Du also die Philips-Hue-Lampen partout verwenden willst, sollstest Du im System bleiben und auch den entsprechenden smarten Schalter einsetzen.

    Da die Stellung des Schalters dann nichts mehr mit dem Schaltzustand der Leuchte zu tun hat, kann man überlegen ihn gegen einen Taster auszutauschen, oder ihn mit einer Feder umzurüsten.

    Smoothie: Laut Deinen Angaben ziehen Deine Strips mit allen 4 Kanälen zusammen 1,2 A/m.
    Mit insgesamt 7,5 m sind das also 9 A, und pro Kanal somit 2,25 A. Das sollte also funktionieren, da das weniger ist als die maximal zulässigen 3,75 A.

    Für die Dimensionierung der Zuleitung muss Du beachten, dass auf dem GND-Leiter der Summenstrom aller Kanäle fällig wird – also 9 A.
    Der Spannungsfall auf der Zuleitung sollte < 5%, hier also weniger als 0,6 V betragen, damit bei den Strips noch genügend ankommt.

    Aus diesen Angaben sowie den jeweiligen Zuleitungslängen lässt sich der minimale Leiterquerschnitt bestimmen.

    Solange pro Kanal der Shelly RGBW2 eine Stromstärke von 3,75 A nicht überschritten wird, kann man die LED-Strips parallel anschließen. Da laut Deiner Angabe die LED-Strips aber 1,2 A/m ziehen, ist diese Grenze schnell überschritten.

    Es gibt allerdings „RGBW-Amplifier“, die man dann dazwischenschalten kann.

    Übrigens: Die Dinger heißen nicht Stripes, sondern Strips, und werden auch so ausgesprochen.

    Bis auf Kleinigkeiten hört sich der Plan gut an.

    • da die beiden Nachttischleuchten unabhängig geschaltet werden sollen, benötigst Du je eine Shelly pro Nachttischleuchte, oder direkt smarte Lampen aus dem Shelly-System. Ich würde hier in einem System bleiben
    • zwei Shellys passen wahrscheinlich nicht hinter den Wandschalter, daher werden die beiden Shellys in der Nähe der Nachttischleuchten installiert, oder sogar darin
    • damit die beiden Nachttischleuchten smart angesprochen werden können, müssen sie eine permanente Spannungsversorgung haben
    • daher darf der Wandschalter die Nachttischleuchten nicht mehr schalten, sondern schaltet stattdessen eine dahinterliegende Shelly i3
    • am besten tauschst Du den Wandschalter gegen einen „Serientaster“ (nicht „Serienschalter“) aus, denn die Stellungen der beiden Wippen sind zuküftig irrelevant, so dass hier Taster besser sind als Schalter
    • die Shelly i3 kann nun so programmiert werden, dass die beiden Nachttischleuchten unabhängig geschaltet werden können
    • wenn Du für die Nachttischleuchten auf jeder Bettseite noch einen zusätzlichen Taster installierst, dann kann darüber auch gedimmt werden; dimmen mit der Shelly i3 ist serienmäßig nicht vorgesehen

    Übrigens: Eine Lampe steckt oder schraubt man in die Leuchte, also z.B. eine Glühlampe, LED-Lampe, Halogenlampe, Leuchtstofflampe, usw. in eine Deckenleuchte, Nachttischleuchte, Gartenleuchte, usw.

    @Muetze: Vielen Dank – auch wenn die Quelle immer noch fehlt.

    Aber ich liefere sie hier nach:

    Am 1. Juli 2017 trat die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten - Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft. In der MaStRV ist geregelt, wer sich registrieren muss und welche Einheiten bzw. Anlagen gemeldet werden müssen. Die Novellierung der MaStRV ist am 21.11.2018 in Kraft getreten. Dort wurden die Fristenregelungen angepasst, die durch den verzögerten Start des MaStR-Webportals notwendig wurden. Weitere Informationen zur Änderung der MaStRV finden Sie im Bundesgesetzblatt.

    Insbesondere §5 scheint hier relevant. Vielleicht kann ein Jurist mehr dazu sagen.

    Hiegeix7

    jede Art von Empfehlung bzw. Aufforderung sollte man in einem öffentlichen Forum unterlassen damit es zu keinerlei Rechtsbruch bzw. zum Widerspruch zu den aktuellen Regeln der Technik kommt.

    Gut – da ist was dran. Ich habe die Empfehlung im betreffenden Posting gelöscht.

    Ganz einfach, du musst jede Anlage anmelden. Probier es aus mit einer 600 Watt und einer 700 Watt-Anlage.

    Wo genau ist das festgelegt, dass Du anmelden musst? Ist das ein Gesetz? Ich denke, nicht, sondern eher dass das auch nur die vertragsrechtliche Beziehung zwischen Energieversorger und Kunden betrifft.
    Soll heißen: Wenn ich nicht anmelde, wenn ich mehr als 600 Wp betreibe, wenn ich keinen Energieeinspeisestecker verwende, wenn…
    Was dann? Kann ich dann angeklagt werden, oder kann mir lediglich der Versorgungsvertrag gekündigt werden? Das ist ja ein riesen Unterschied, was das „muss“ betrifft.

    Ich zwar kein Jurist, aber dennoch (oder gerade deswegen) ist mir ein „muss“ eindeutig zu unspezifisch.