@Muetze
66er
Habt ihr beide natürlich vollumfänglich recht, aber ich sagte nicht 'Alarmanlage' und auch nicht 'DIN EN 5013', sondern u.a. 'Sicherheitsüberwachung'
Dies kann auch nur zum Lichtschalten, Kameraaktivierung oder eben auch zur Anwesendheitszählung etc. gedacht sein ... Stichpunkte Arbeitssicherheit, Raumüberwachung ...
Sorry, ich hätte es fast vergessen: Shelly müssen ja kostengünstige Eierlegende Wollmilchsauen sein!
Nein, müssen sie nicht ... und darum ging es AUCH nicht!
Nachtrag:
Fast vergessen:
Ich kenne zugelassene, batteriebetriebene Funkbewegungsmelder eines namhaften Herstellers, die machen nach jeder Bewegungserkennung 10 Minuten Sendepause, damit die Batterie nicht so schnell leer werden.
Stimmt auch, aber es gibt auch von anderen namhaften Herstellern 'nichtzugelassene' Multifunktionssensoren, da kann man sogar 1 Sekunde "MotionClearTime" einstellen.
Genau diesen habe ich mit 15 Sekunden an anderer Stelle, allerdings ist der nicht mqtt-fähig und die Werte für Temperatur und Licht kommen auch nur bei Bewegung und sind auch nicht besonders genau.
War damals auch nur etwas teurer als der Shelly Motion und muss wie dieser auch, keine Normen oder Gesetze erfüllen, nur öfter reagieren
Die Regelmentierung von 1 Min bei Shelly verstehe ich einfach nicht, schränkt nur unnötig ein ...
Kann doch jeder selbst entscheiden, wie oft er Batterien wechseln will ... ich denke mal, die Funktion geht da eher vor.
Wer 15 sek braucht, stellt das ein, wer 10 Min. braucht eben so.
Hauptargument für den Shelly war auch der große Akku mit Anschluß, damit macht man sich vom Batterietausch unabhängig ... also Batterielaufzeit kann nicht wirklich das Hauptargument sein.
Aber egal, solange es die 1 Min bei den Shellys gibt, sind sie für mich für die Wunschpositionen außen vor ... er darf jetzt dem Briefträger zuhause das Licht im Windfang schalten