Achung: offtopic (wie grosse Teile des Threads): um zumindest die Gemüter für meine Anlage zu beruhigen: In meinen Wechselrichtern ist natürlich fix die Leistung auf 25 % begrenzt (800 Watt Wechselrichter) und ich habe an jeder Phase ein BKW hängen, die getrennt mit einem 16 A LSS geschützt sind. Und ich habe als Zuleitung ein 2,5 qm von der UV verlegt und zweige in der Abzweigdose sternförmig mit 1,5 zu den SD ab.
Allerdings könnte teilweise ein Balkonkraftwerk mehr als die 200 W, wohingegen die anderen wegen Beschattung weniger bringen. Über MQTT kann ich die Leistung von jedem Shelly auslesen. Wäre es denn rechtlich erlaubt, die Leistungsbegrenzung der Wechselrichter dynamisch über eine übergeordnete Steuerung zu managen, so lange die 600 bzw. 800 W nächstes Jahr nicht überschritten werden?